Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)



    §1 Besitz und Anbau von Betäubungsmitteln


    • (1) Wer gem. §1 (5) Betäubungsmittel bei sich trägt, in einem Gebäude lagert in welchem er als Eigentümer oder Mieter eingetragen ist, Drogen im Fahrzeug lagert oder Drogen transportiert wird mit einer Geldstrafe sowie Freiheitsstrafe bestraft.
    • (2) Wer gem. §1 (5) Betäubungsmittel anbaut, herstellt oder verkauft wird mit einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bestraft.
    • (3) Wer gem. §1 (5) Betäubungsmittel konsumiert, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
    • (4) Bei Lagerung von Drogen gem. §1 (5) im Fahrzeug, werden der Fahrzeugbesitzer sowie der Halter strafrechtlich verfolgt.
    • (5) Als Betäubungsmittel gelten folgende Substanzen:

      • Cannabis
      • Marijuana
      • Joint
      • Blunt
      • Dabs
      • Coca-Plant
      • Coke
      • Crack
      • Ephedra
      • Sudafed
      • Meth
      • Poppy
      • Opium
      • Heroine
      • Shrooms
      • LSD
      • Molly


    • (6) Der Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis sowie den Folgeprodukten Marijuana, Joint sowie Blunt sind außerhalb der Stadtgrenzen von Los Santos legal.
    • (6.1) Der Verkauf ist ohne eine staatliche Genehmigung im gesamten Bundestaat illegal.


    §2 Besitz von rezeptpflichtiger Medizin

    • (1) Wer rezeptpflichtige Medizin ohne ausgestelltes Rezept des EMS mit sich führt, wird mit einer Freiheitsstrafe, sowie einer Geldstrafe bestraft.
    • (2) Als rezeptpflichtige Medizin gelten folgende Substanzen:
      • Medizinisches Marijuana



    Besiegelt vom Gouverneur von San Andreas am 31.01.2021


    Robert Delman


    Robert of Waringham


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    Nur weil man glaubt schießen zu können, kann man noch nicht schießen. Um schießen zu können muss man auch schießen können!

    2 Mal editiert, zuletzt von Jacob Harper ()

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