[abgeschlossen] Anfrage an das Grundbuchamt

  • Department of Justice

    Lakeside District Courts

    51142 New Heaven Village



    Anwalt

    Steven Johnson

    Falling Street 15

    51138 Santa Maria





    Anfrage Grundbuchauszug




    Sehr geehrter Herr Johnson,



    unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 11.05.2020 teilen wir mit, dass diese Auskunft von uns nicht erteilt werden kann. Wir raten Ihnen sich diesbezüglich an das Sheriff Department zu wenden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Marie van Tjaden

    Richterin

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    Lakeside District Courts

    51142 New Heaven Village



    Anwalt

    Steven Johnson

    Falling Street 15

    51138 Santa Maria





    Anfrage Grundbuchauszug




    Sehr geehrter Herr Johnson,


    zu Ihrem Schriftsatz vom 14.05.2020 teilen wir Ihnen mit, dass ein richterlicher Beschluss nicht erteilt werden kann. Sie haben zu keinem Zeitpunkt das berechtigte Interesse genau dargelegt. Lediglich eine lapidare Aussage ist nicht ausreichend um einen Beschluss über Personenstandsinformationen zu erhalten.


    Es wird angeraten detaillierter Auszuführen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Marie van Tjaden

    Richterin

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    51142 New Heaven Village



    Anwalt

    Steven Johnson

    Falling Street 15

    51138 Santa Maria



    Anfrage Grundbuchauszug



    Sehr geehrter Herr Johnson,


    zu Ihrem Schriftsatz vom 21.05.2020 teilen wir mit, dass wir die von Ihnen gewünschten Informationen nicht erteilen können, ebenfalls kann ein Gerichtsbeschluss nicht ausgehändigt werden.


    Begründung:

    Das die Garage von einem anderen Bürger gekauft wurde liegt alleine in der Schuld Ihres Mandanten. Er hätte sich vor Kauf genau über die notwendigen Preise informieren können. In dem Fall, wäre er nicht in die aktuelle Lage geraten. Er hätte mit dem Ankauf warten können bis er genügend Vermögen für alle Objekte besitzt.


    Des Weiteren hätten Sie, als Anwalt, längst Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen können und müssen wenn Sie von einer Straftat ausgehen. Im Übrigen wäre der Eigentümer dann von Amts wegen ermittelt worden.


    Alles in Allem kann Ihrem Ersuchen nicht stattgegeben werden. Der Weg über eine Anzeige bleibt Ihnen jedoch unbenommen.



    Mit freundlichen Grüßen


    Marie van Tjaden

    Richterin

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